FAQ


FAQ

für Privatpatienten




  • Übernimmt meine private Krankenversicherung die Behandlungskosten?
  • Welche Kosten werden in der Regel bei Kindern und Jugendlichen übernommen?
  • Trägt die private Versicherung auch bei Erwachsenen die Kosten?
Übernimmt meine private Krankenversicherung die Behandlungskosten?

Ob die Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Meist wird für die Kostenzusage eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt. Diese überprüfen wir in der Regel schon im ersten Termin, damit wir Ihnen möglichst früh eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme mitteilen können. Anschließend erstellen wir einen detaillierten Heil- und Kostenplan, der an Ihre Krankenkasse weitergeleitet wird. Ihr Versicherer nimmt dazu dann Stellung und teilt Ihnen mit, welche Kosten übernommen werden.

Welche Kosten werden in der Regel bei Kindern und Jugendlichen übernommen?

Meistens ist tarifabhängig eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung gewährleistet. In seltenen Fällen kommt es zu einer Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit. Dann werden Behandlungsplan und diagnostische Unterlagen zunächst einem Gutachter vorgelegt und es kann zu Erstattungseinschränkungen oder sogar zu einer Ablehnung der geplanten Therapie kommen. Keine Sorge: Wir stehen Ihnen natürlich gerne argumentativ zur Seite, um die Abrechnungspositionen und den Therapievorschlag näher zu begründen.

Trägt die private Versicherung auch bei Erwachsenen die Kosten?

Wenn Sie einen Versicherungstarif mit kieferorthopädischen Leistungen abgeschlossen haben, werden die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit tarifgemäß erstattet. Erfahrungsgemäß fordern private Krankenversicherungen bei ungefähr 90 % aller erwachsenen Patienten nach Einreichung des Behandlungsplanes die diagnostischen Unterlagen an, um den Behandlungsumfang von einem externen Gutachter überprüfen zu lassen. Teilweise kommt es dann zu Erstattungseinschränkungen oder sogar zu einer Ablehnung der geplanten Therapie. In diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne argumentativ zur Seite, um die Abrechnungspositionen und den Therapievorschlag näher zu begründen.

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