Einige Zahn- und Kieferfehlstellungen sollten bereits im Milchgebiss bzw. frühen Wechselgebiss, d.h. zwischen dem 4.-8. Lebensjahr korrigiert werden.
Hierzu zählen vor allem der sogenannte Kreuzbiss, bei dem einzelne Zähne oder auch Zahngruppen des Oberkiefers zu weit innen (palatinal) stehen sowie die stark vergrößerte Frontzahnstufe.
Diese kieferorthopädische „Frühbehandlung“ ist auf 6. Quartale begrenzt und hat den Sinn eine spätere Hauptbehandlung zu vereinfachen oder gegebenenfalls sogar zu vermeiden.
Daher ist eine erste Vorstellung beim Kieferorthopäden bereits in diesem Alter sinnvoll.
Des Weiteren sind erste Maßnahmen erforderlich, wenn bei Ihrem Kind vorzeitig Milchzähne verloren gegangen sind. Milchzähne dienen als Platzhalter für die darunter liegenden bleibenden Zähne, bis diese durchbrechen. Bei einem vorzeitigen Verlust, ist ein „Offenhalten“ der Lücke durch einen sogenannten Lückenhalter oder Platzhalter unbedingt notwendig. Ohne diese Maßnahmen kann es ansonsten zur Vorwanderung der Nachbarzähne und damit zu Platzmangel für die bleibenden Zähne kommen.
Gerne teilen wir Ihnen bei einem ersten Kennenlernen mit, ob derartige Maßnahmen bei Ihrem Kind erforderlich sind. Auch wenn es hierfür häufig noch zu früh ist, können wir uns so sicher sein, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen.